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Da ich ein Paar Schuhe zum Verkauf reingestellt habe, sie wurde auch verkauft!!!! Aber ich kann die Schuhe nicht liefern da ein großer Fehler aufgetreten ist ! Ebenfalls habe ich den Kauf sofort abgebrochen nach Kauf, der Käufer macht immerhin weiter Probleme und akzeptiert mein Fehler ebenfalls meine Entschuldigung nicht!! Wie gehen wir weiter vor?
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@martina04031995 schrieb:
Da ich ein Paar Schuhe zum Verkauf reingestellt habe, sie wurde auch verkauft!!!! Aber ich kann die Schuhe nicht liefern da ein großer Fehler aufgetreten ist ! Ebenfalls habe ich den Kauf sofort abgebrochen nach Kauf, der Käufer macht immerhin weiter Probleme und akzeptiert mein Fehler ebenfalls meine Entschuldigung nicht!! Wie gehen wir weiter vor?

@martinica21

 

Du meinst sicherlich Deine falsche Beschreibung?

 

oder wie erklärst Du Dir die Angabe "keine Mängel, leichte Gebrauchsspuren" ?

 

Gebrauchsspuren - egal wie leicht - sind Mängel ... aber das hat der Käufer ja vorher gelesen und mit Gebotsabgabe akzeptiert

 

zu Deinen älteren Beschreibungen: "1 Jahr getragen" soll was bedeuten? 365 x 24 Stunden ? Gebrauchsspuren gehören detailliert in der AB erwähnt - und irgendwelche Fetischsten mit solchen Beschreibungen anlocken zu wollen, kann Dich ganz schnell Deine Verkäuferkarriere hier kosten

 

gegen den Preis kann man jedenfalls nichts sagen, ein Einstellfehler ist bei gebrauchten Turnschuhen kaum rechtlich zu belegen - also sieh zu, daß Du die Dinger verschickst

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