08-06-2015 14:05
Hilfe !
Habe nach 1533 positiven Bewertungen ungerecht eine negative Bewertung erhalten .
Sie hat mich nicht einmal vor der Abgabe ihrer Bewertung informiert !
Angeblich war mein Artikel nicht in Ordnung . Ich wollte mich mit der Käuferin einigen ,auch über Ebay , hatte aber keine Chance .
Ich habe ihr mitlerweile das Geld zurückerstattet (habe Quittung ) , aber höre absolut nichts mehr von der Käuferin .
So schlecht kann meine Ware nicht gewesen sein , denn sie schickt mir den Artikel nicht zurück .
Nun hat sie den Artikel , das Geld wieder und ich bleibe dumm auf der negativen Bewertung sitzen .
Muss ich mir das gefallen lassen ?
So macht mir alles keinen Spaß mehr
Wer weiß Rat ?
Danke !
Bitte an sele288
@sele288 schrieb:Hilfe !
Habe nach 1533 positiven Bewertungen ungerecht eine negative Bewertung erhalten .
Sie hat mich nicht einmal vor der Abgabe ihrer Bewertung informiert !
Angeblich war mein Artikel nicht in Ordnung . Ich wollte mich mit der Käuferin einigen ,auch über Ebay , hatte aber keine Chance .
Ich habe ihr mitlerweile das Geld zurückerstattet (habe Quittung ) , aber höre absolut nichts mehr von der Käuferin .
So schlecht kann meine Ware nicht gewesen sein , denn sie schickt mir den Artikel nicht zurück .
Nun hat sie den Artikel , das Geld wieder und ich bleibe dumm auf der negativen Bewertung sitzen .
Muss ich mir das gefallen lassen ?
So macht mir alles keinen Spaß mehr
Wer weiß Rat ?
Danke !
Bitte an sele288
Du wirst die eine negative Bewertung überleben ![]()
Ich habe auch eine negative Bewertung erhalten, obwohl ich mich bereit erklärt hatte, den Artikel zurückzunehmen. Der Käufer hat sich aber komischerweise mit Händen und Füßen dagegen gesträubt. Alerdings war ich schlauer als Du und habe nicht das Geld vor dem Erhalt der Ware zurück überwiesen. Sie hat dann einen Teil Ihres gezahlten Betrages von eBay erstattet bekommen und ich konnte den ersteigerten Betrag behalten. Du warst zu schnell mit der Überweisung. Hättest warten sollen, bis der Käufer einen Fall eröffnet hat. Die negative Bewertung hast Du so und so. Du kannst höchstens noch einen Kommentar zu der vom Käufer abgegebenen Bewertung verfassen. Findest Du im Bewertungsportal.
@inuschka2012, Dich sollte man hier vom Verkauf ausschliessen
Gebote ausloten und dann das Gebot zurückziehen, ist seitens ebay NICHT gestattet,
ausserdem scheinst Du nicht zu wissen,
dass der DANN Höchstbietende NICHT mehr zur Abnahme verpflichtet ist.
19 Gebotsrücknahme im letzten halben Jahr sind eine FRECHHEIT .
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBidderProfile&mode=1&item=321772672573&aid=i***k&eu=jWoi9R...
Ein Blick in die ebay-AGB §6, Absatz 7 könnte Licht ins Dunkel bringen.
Dir würde ich etwas husten, böte ich bei Dir . . . .
Als Verkäufer sind wir den Launen der potenziellen Käufern vollstens ausgeliefert, die können machen was Sie wollen!! Ich habe auch zwei ungerechtfertigte negative Bewertungen bekommen..Die erste: Ware als Schrott angegeben -Käufer gibt negative weil er Neuware erwartet..Die Zweite: Käufer hat Meinung geändert, will die Schuhe nicht mehr, da kein Umtausch-eine Negative mit der Betitelung es sei Schrott..Ich brauch nicht zu erklären, das solch Eintragungen und Sätze enorm schadet...Da fass ich mir doch am Kopf und frag mich für was das ganze hier, wenn ebay uns in solchen Fällen in Stich lässt..Schliesslich verdient ebay ja auch nicht schlecht von uns Verkäufern..kann doch nicht sein, das wir alles hinnehmen müssen und ebay hilft nicht..Ändern die Gebühren aber diesbezüglich sind und bleiben wir wohl hier auf der Strecke..Bin ernsthaft am Überlegen hier nach so vielen Jahren Adieu zu sagen...
Hallo @sele288
Irgendwie hast Du hier leicht kopflos reagiert. Klingt für mich nicht so, als wäre die Rückzahlung abgesprochen?
Das mit den gesamten Kosten und dem Antrag auf Überarbeitung der BW wurde Dir ja schon erklärt.
Auch ein weit verbreiteter Irrtum: Der Käufer muss vor Abgabe der BW nicht zwangsläufig den Verkäufer kontaktieren. Wäre natürlich fair, aber hallo wir sind hier bei eBay...
Und zum Antworten einfach auf Kommentar klicken.
Du kannst der Käuferin eine Anfrage auf Überarbeitung einer Bewertung stellen.Das kann sie machen muß es aber nicht.
War denn die Rückerstattung und Rücksendung abgesprochen und hast Du denn die Kosten für den Rückversand auch mit überwiesen? Wenn nicht, dann muss die Käuferin Dir den Artikel auch nicht zurückschicken. Bei mangelhafter Ware trägst Du nämlich alle Kosten.