01-03-2013 14:05
Hallo,
ich habe einen Artikel verkauft.
Fotografiertes Bild und in der Beschreibung
"OVP, Neuware" - als GVK
Die Frage:
Kann ein Käufer reklamieren, weil der Artikel nicht in Folie eingeschweißt ist?
In der Definition heißt es ja:
Die Originalverpackung (OVP): Verpackung, in der die Ware vom Hersteller geliefert wird.
Der Artikel ist Fabrikneu, wurde nicht eingeschweißt vom Großhändler geliefert.
Die Rücknahme wäre durch den Widerruf kein Problem. Auch ärgern würde mich das nicht. Aber wegen des Widerrufsrecht kommt als nächstes garantiert die Frage, wer die Rücksendekosten tragen muss.
Da der Artikel unter 40 Euro ist und meiner Meinung nach korrekt beschrieben, würde der Käufer diese Kosten tragen müssen (?)
- Jeder K kann theoretisch die Disk rausnehmen, brennen und dir danach gegen Kostenerstatttung wieder zurückschicken.
In diesem Fall geht es aber nicht.
- Die DVD IST eingeschweißt!
Aber neben der DVD ist noch ein Gimmick dabei. Die beiden Sachen sind zusammen in der Originalverpackung,wie man solche Sammelboxen halt im Regal stehen sieht.
Der gesamte Karton ist halt nicht eingeschweißt
Ich würde die Rücksendekosten nicht erstatten.