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OVP = eingeschweißt?

Hallo,

 

ich habe einen Artikel verkauft.

 

Fotografiertes Bild und in der Beschreibung

 

"OVP, Neuware" - als GVK

 

Die Frage:

Kann ein Käufer reklamieren, weil der Artikel nicht in Folie eingeschweißt ist?

 

In der Definition heißt es ja:

Die Originalverpackung (OVP): Verpackung, in der die Ware vom Hersteller geliefert wird.

 

Der Artikel ist Fabrikneu, wurde nicht eingeschweißt vom Großhändler geliefert.

 

Die Rücknahme wäre durch den Widerruf kein Problem. Auch ärgern würde mich das nicht. Aber wegen des Widerrufsrecht kommt als nächstes garantiert die Frage, wer die Rücksendekosten tragen muss.

Da der Artikel unter 40 Euro ist und meiner Meinung nach korrekt beschrieben, würde der Käufer diese Kosten tragen müssen (?)

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