18-03-2014 11:58
Wenn ein Käufer von seinem Rückgaberecht Gebrauch macht:
Ist es üblich dass er die Porto-Kosten für Hin-und Rücksendung übernimmt?
Kann ich bei der Kaufpreisrückerstattung die Portokosten abziehen?
Bitte unterscheiden: Widerrufsrecht und Rückgaberecht sind 2 Paar Schuhe.
Beim gesetzlichen Widerrufsrecht muss der Verkäufer bei einem Warenwert über 40 Euro sowohl Hin- als auch Rückkosten tragen.
Unter 40 Euro kann er vertraglich die Rückkosten dem Käufer aufbürden.
Ab Juni 2014 gilt: Der Käufer hat grundsätzlich die Rückkosten zu tragen.
Beim Rückgaberecht muss der Verkäufer grundsätzlich beide Kosten tragen.
Durch die Änderung des Widerrufsrecht Juni 2014 wird das Rückgaberecht überflüssig und entfällt quasi.