21-12-2014 09:00
Ich weiß mir kein Rat mehr.
Folgendes Problem aufgetreten. Ein Käufer eines meiner Auktionen hat nicht gezahlt. Habe Fall gemeldet. Aber durch ein dummen Fehlgriff habe ich Zahlung erhelten markiert. Darauf hin ist der Fall geschlossen worden. Ist ja auch richtig so. Habe sofort wieder bezahlt storniert. Habe versucht den Kundendienst zu kontraktieren. Aber jedesmal wird mir mitgeteilt das der Fall geschlossen worden ist.
Was kann ich noch tun ? Möchte auch nicht das der Käufer mich negativ bewertet.
@handarbeitenrasselbande schrieb:Ich weiß mir kein Rat mehr.
Folgendes Problem aufgetreten. Ein Käufer eines meiner Auktionen hat nicht gezahlt. Habe Fall gemeldet. Aber durch ein dummen Fehlgriff habe ich Zahlung erhelten markiert. Darauf hin ist der Fall geschlossen worden. Ist ja auch richtig so. Habe sofort wieder bezahlt storniert. Habe versucht den Kundendienst zu kontraktieren. Aber jedesmal wird mir mitgeteilt das der Fall geschlossen worden ist.
Was kann ich noch tun ? Möchte auch nicht das der Käufer mich negativ bewertet.
Ein einmal geschlossener Fall kann nicht wieder reaktiviert werden.
Darauf wirst du im Laufe des Verfahrens auch mehrfach hingewiesen.
Hi,
ich schenk auch zuletzt dem Wirt etwas: ich würde schriftlich den ebay-Kundenservice mit Angabe der Artnr kontaktieren, Fall schildern und um eine kulante Gutschrift bitten.
Ansonsten abhaken.
Lass die sache im Sande verlaufen.
Wenn dein Käufer nicht gezahlt hatt wird der auch zufrieden sein so aus die Sache rausgekommen zu sein.
Den Groschen für die Verkaufsprivision wirste ja übrig haben.
Das Buch stell später wieder ein, nach ca. 6 Wochen.
Du hältst Dich tatsächlich noch für einen Privatverkäufer?!? 
http://cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewListedItems&since=31&rows=200&completed=1&userid=handarbeit...
Hier sind 2 Tipps für Dich, die solltest Du dringend mal lesen:
http://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_1.html
http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-privatverkauf-ebay.htm
Hast du das alles an einem PC geregelt oder an einem Telefon/Pad mit Touchscreen?
Wenn es um irgendetwas in Zusammenhang mit rechtsverbindlichen Verträge geht, kann man sich keine "dummen Fehlgriffe" erlauben. Nicht alles im Leben hat eine Rücktaste.
Sieh die Folgen als Lehrgeld an und versuche das nächste Mal, für solche Aktivitäten eine Umgebung zu schaffen, in der du nicht abgelenkt werden kannst.