27-10-2013 08:34
Wer von euch Recht bekommt, musst du einen Richter fragen.
Aber es IST dein Recht die Angaben der Käuferin VOR Erstattung zu prüfen. Das ist dein Recht ebenso wie das jedes anderen Verkäufers, egal ob privat oder gewerblich.
Bevor du die Angaben der K geprüft hast, wären höchstens die Kosten für den (versicherten!) Rückversand zu dir von dir zu zahlen.
Bei der Post zu reklamieren würde nur etwas bringen, wenn das Paket äußerlich beschädigt war.