27-10-2013 08:34
Moin
also davon überzeugen, ob das Gerät tatsächlich defekt ist,
solltest Du Dich schon können,
bevor er das komplette Geld erstattet bekommt.
Insofern hast Du schon ganz richtig gedacht,
ihm zunächst die Rückkosten vorzustrecken
und dann schickt ER das Gerät an DICH.
Dennoch bleibt die Frage, WENN es denn defekt IST,
WARUM es passieren konnte.
War es VOR dem Versand wirklich ok?
War es vernünfitg verpackt?
Die Post geht ja nicht gerade zimperlich mit Paketen um.
Ausserdem solltest Du bedenken,
dass u. U. bei dem doch recht geringen Erlös des Artikels
http://www.ebay.de/itm/Shiatsu-Massagegeraet-/281187370453?
die Post bei widerum sendungsverfolgtem Versand am meisten verdient.
Ich wüßte, was ICH täte, aber es ist ja Dein Geld . . .
Naja . . . keine Hin- und Herschickerei.
Stell Dir vor, der K hat Unrecht
dann muss erneut verschickt werden,
wenn auch nicht auf Deine Kosten.
Dann sind schon mal wieder 11.80 Euro verbrannt,
bei einem Erlös von WENIGER, als dem des Artikels.
Mit Beweisfotos erstattete ich ihm Auktionspreis und VSK,
ohne Beweisfoto nur den Auktionspreis,
kommt im Endeffekt nämlich finanziell auf dasselbe raus . . .
wenn Du verstehst, was ich meine.