06-08-2012 20:39
Jetzt hat man einen Fehler gemacht,siehe es sportlich und versende es trotzdem.Es wird dir bestimmt kein 2tes Mal passieren,siehe es als Lehrgeld hake es ab und gut is Mfg Peter.
# 4: "Das die Ware noch bei 1,00€ stand war auch nicht der Grund fürs beenden."
EP: "Vier Tage vorm Ablauf wollte ich die Auktion wieder beenden, da sie bei 1,00€ lag."
Wenn du dir sicher bist, warum du beendet hast, dann melde dich wieder.
Veräppeln können sich hier alle alleine.
"Der angebliche Käufer profitiert natürlich von dem entstandenen Schaden, den er hat eine Mouse die einen Neupreis von ca. 49,90€ hat für 1,00€ erworben"
Das ist nun mal das Risiko, wenn man geizig ist und an Einstellgebühren sparen möchte. Mit einem vernünftigen Startpreis wäre dir das nicht passiert.
Trage es wie eine erwachsene Frau, buche es unter "Lebenserfahrung" und versende. Bezahlt ist ja.
Hallo,
nochmal, selbst wenn du das Gebot vor dem Beenden gestrichen hättest, der Höchstbietende hätte Anspruch auf den Artikel zum sichtbaren Höchstgebot.
Sobald für eines deiner Angebote ein Gebot abgegeben wird, ist der Artikel quasi verkauft.
Angebote sind verbindlich! Du darfst nicht nach Lust und Laune Gebote streichen und vorzeitig beenden.
Wenn das auch die App ist, die dauernd an deine 2 Stammbieter verkauft, solltest du tatsächlich auf ein anderes Gerät umsteigen. B-)
Das die Ware noch bei 1,00€ stand war auch nicht der Grund fürs beenden.
Dann sorry, das las sich für mich im EP so.
Es ändert aber an der Sache selbst nichts.
Und verwende künftig ein vernünftiges Gerät,
wenn du im www unterwegs bist. 😉
Nicht die App verkauft bei Beendigung an den Höchstbietenden, sondern die eBay-AGB und das BGB.
Du kannst bebotene Auktionen nicht beenden, ohne dabei an den Höchstbietenden zu verkaufen.
Also sieh's sportlich und verschick das Ding.
Nach dem Beenden hieß es über die App, dass die Ware an den Hochsbieter für 1,00€ verkauft wurde, und zwar ohne dass ich zugestimmt hatte!
Doch, sicher hast du zugestimmt, du hast ja das Angebot mit "Verkauf an den derzeitige Höchstbieter" beendet.
Aber selbst wenn du "Gebot streichen und vorzeitig beenden" ausgewählt hättest, wäre die Situation nicht wirklich anders, auch dann hat der gestrichenen Höchstbieter ggf. Ansprüche.
Es sei denn, du hättest einen berechtigten Grund.
Dass der Artikel erst bei einem Gebotspreis von 1 € steht ist keiner....
Du hast keinen "angeblichen" Käufer, sondern einen tatsächlichen:
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBids&_trksid=p4340.l2565&rt=nc&item=140808071675
Der Artikel war beboten, also darfst Du nicht beenden, tust Du es dennoch, hat der Höchstbietende Anspruch darauf.
Also pack das Ding ein und versende, sonst wird's noch teurer für Dich.