06-08-2013 14:24
@fuball19522013 schrieb:
Ich würde die Ware zurücknehmen, ihm den vollen Kaufpreis u.porto zurückzahlen.
Selbst schuld...
je nachdem...
aber wenn Du schon bereit bist, trotz privat u Nicht-Rücknahme trotzdem zurückzunehmen, scheint Dir klar zu sein, dass der K wohl im Recht ist!
In diesem Fall ist der Käufer so zu stellen, wie vor dem Kauf, sprich Du trägst die Kosten.
und da der K Dir in Treu u Glauben Vorkasse geleistet hat, solltest Du dies nun im Gegenzug auch tun!
versuch Dich auch immer mal in die Situation des Anderen hineinzuversetzen: handle so, wie Du selber auch behandelt werden möchtest!
Wenn der Käufer im Recht ist,
wovon ich bei deiner bereitwilligen Rücknahme ausgehe,
musst du ihm sämtliche Auslagen erstatten!