02-03-2016 13:53
@thom-metallzerspanung schrieb:
Wenn mein Konto bis morgen nicht entsperrt ist möchte Ich meine eBay Shop kündigen und die Mitgliedschaft .
Mit freundlichen Grüßen
Das find ich jetzt echt etwas lustig.Du bist ja nach der neuen Mängelquote gesperrt worden. Ja geht so was denn auch? *glotz*
Eigentlich ist es inzwischen fast unmöglich, bei ebay wegen der Mängelquote rauszufliegen, wenn man ein kleines bisschen aufpasst. Dass es trotzdem noch möglich ist ist mir natürlich klar, aber doch eigentlich nur, wenn man sich einen feuchten Dreck um seine Verträge und seine Kunden kümmert. Hab ich ebay ja extra genau so beigebogen (bzw beibiegen lassen) dass Mängel erst nach Käuferschutzantrag entstehen dürfen und gegebenfalls auch wieder raus müssen. Dass man keine Ware anbieten darf, die man nicht hat und dass man natürlich Reklamationen nicht komplett ignorieren darf (ohne Mitwirkung des VK geschlossene KS) hatte ich nie bemängelt. Kurz: es ist noch übrig, was ich schon von Anfang an als nicht angreifbar angesehen habe. Dafür haben wir eine "Versandzeitenquote" bekommen, die aber bestenfalls eine Luftnummer ist. Davon wird man schlimmstenfalls überdurchschnittlich. Pfffff......
Also meld dich ab, Du wirst eine Aufhebung der Verkaufssperre kaum durchsetzen können. Es dürfte zumindest ungleich schwerer sein als im Januar 2014. Es steht dir aber natürlich frei, gegen ebay zu klagen und zu belegen, dass alle Mängel, die zur Sperre geführt haben gemäß ebay-AGB ungerechtfertigt sind. Kostet dich ungefähr 8000 Euro, die Du erst mal vorlegen musst. Aber keine Sorge, ebay nimmt es echt sportlich, wenn man sie vor Gericht zerrt.