25-11-2014 17:44
Ich habe ein Ticket per Sofort-Kaufen an jemanden verkauft. Dieser meldete sich heute und meinte, er bezahle die Karte nicht, da er nun doch nicht zu dem Konzert gehen will. Ich würde mit einem geöffneten Fall zwar die Ebay Gebühren zurückbekommen, jedoch ist das
PROBLEM
dass das Konzert schon am Freitag ist und ich die Karte mit Versand nicht mehr bis dahin verkauft bekomme, was heißt, dass ich dadurch jetzt natürlich auf meinen Kosten sitzen bleibe!
Hallo 😃
Das mit dem Mahnbescheid kannst du vergessen. Wurde hier schon x-mal erklärt. An manchen Leuten perlt das ab.
Mahnbescheid geht nur, wenn die Geldforderung von keiner (bereits erbrachten) Gegenleistung abhängt.
Z.B. bei Kauf auf Rechnung. Oder wenn man die Ware vor der Zahlung versendet hat.
Ein Rücktrittsrecht gibt es hier ja nicht und die Begründung des K wäre imho kein Anfechtungsgrund.
Schadensersatz käme in Frage - aber für den Betrag?