04-03-2016 20:54
Artikel auf 2 verschiedenen Plattformen anzubieten, macht sich nicht gut, wie Du ja jetzt siehst.
Du hättest die Stühle heute über Kleinanzeigen nicht abgeben dürfen.
Dazu hättest Du Zeit gehabt, abzusagen, denn das Gebot wurde 03:14 abgegeben.
Nun kann der Käufer auf Ersatz oder auch Schadenersatz bestehen.
Ab Eingang des 1. Gebotes ist der Artikel bereits verkauft.