04-03-2016 20:54
Wenn Du bei Ebay ein Angebot in Form einer Auktion erstellst gilt dies als angenommen sobald das erste Gebot drauf ist. Das heißt, die Stühle waren bereits durch das eine Gebot rechtswirksam verkauft. Eine vorzeitige Beendigung der Auktion hätte daran nichts geändert, nur am Verkaufspreis. Dein Höchstbietender hat also Anspruch auf die Stühle bzw. Du könntest mit ihm einen Schadensersatz aushandeln. Der tatsächliche Verkaufspreis über die Kleinanzeigen abzüglich des Auktions-Höchstgebots wären angemessen. Alternativ könnte der Höchstbietende sich gleichwertige Stühle besorgen und Du müsstest ihm die Differenz zwischen deren Preis und dem Höchstgebot erstatten.
Schreib den Käufer an und bitte um Nachsicht. Vielleicht hast Du Glück. Und sei beim nächsten Mal entsprechend vorsichtiger und gib nichts anderweitig heraus bei dem noch eine Auktion läuft. Ggf. kannst Du die Auktion auch dann nicht vorzeitig beenden wenn noch keine Gebote vorliegen.
Gruß