28-02-2016 00:56
Außerdem empfehle ich Dir mal den Punkt 4 genauer zu betrachten, da Du nicht sendungsverfolgt verschickst aber PayPal anbietest.... (DHL Päckchen ist nicht sendungsverfolgt nur DHL Paket oder zumind. Hermes Päckchen würden gehen) Bei Selbstabholung überhaupt kein PayPal anbieten (siehe Punkt 2)
hier bitte klicken: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/sellerprotection-full?locale.x=de_DEfull
Kurzum: Du mußt sendungsverfolgt an die bei PayPal hinterlegte Adresse verschicken.... ansonsten bist Du womöglich nicht nur Deine Ware los, sondern zahlst noch die (günstigen) Versandgebühren aus der eigenen Tasche, wenn PayPal Deinen Käufern das Geld zurückerstattet, weil Du keine Sendungsnummer hochladen kannst.....
Und selbst wenn Du Dich an alle Auflagen hälst, bist Du noch nicht auf der sicheren Seite!
Auch im Falle einer (berechtigten oder unberechtigten) Reklamation läßt PayPal Dich im Regen stehen.
Du hast den Zinnober mit der Kostenregelung des Rückversandes – diese fordern die Käufer meistens zusätzlich – ansonsten schicken sie Dir Deine Ware nicht zurück, da durch die merkwürdige Kulanzregelung (zugunsten des Käufers) ihr Geld wieder zurückgebucht wurde.
Überlege Dir gut, ob Du für den Käuferschutz und das erhöhte Risiko auch noch zusätzliche Gebühren zahlen möchtest !?
@melikcaavc-0 Der Kauf ist gültig und auch wenn es wehtut solltest Du den Vertrag erfüllen. Nimm es als Lehrgeld und passe künftig besser auf.
Bei einem Preisvorschlag kann man auch einstellen , wann dieser abgelehnt und ab welchem Betrag er als angenommen gilt.
Sollte Dein Käufer erst den Rechtsweg gehen , wird es noch teurer für Dich. Dann zahlst Du auch noch die Kosten für den Anwalt und das Gericht.
Du hast den Preisvorschlag angenommen, auch wenn es unabsichtlich war - sicher hast Du mit dem Handy hantiert. Kaufabschlüsse regelt man am PC.
Du solltest auch den Küchentisch und die Stühle rausnehmen... solange keiner kauft.
Außerdem hast Du auch dort wieder den Versand für 8,99 € angeboten ???
Es gibt die Möglichkeit "Abholung" anzuklicken.
klicke mal hier: http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_2.html
Schön, dass Du meinen Tipp angenommen hast - falls Du die Ansicht nicht finden kannst, benutzt evtl. das falsche Verkaufsformular?
Du kannst das Formular auch wechseln... schaue mal oberhalb, wenn Du auf "Bearbeiten gegangen bist"
Zukünftig klicke hier an: