19-02-2016 22:21
@lis-97 schrieb:
Guten Tag ich hätte eine Frage an Sie, was wenn ich in Ebay aber nur durch schreiben etwas verkauft habe und immer noch kein Geld erhalten habe. Habe ich irgendeinen Schutz?
"Nur durch Schreiben verkauft" heißt "an ebay vorbei verkauft" und ist nach den AGB nicht erlaubt. Was für einen Schutz erwartest Du also, wenn Du gegen die Regeln des Marktplatzes verstößt? Dann darfst Du alles, was mit dem Verkauf zu tun hat auch ganz allein "nur durch Schreiben" regeln.