15-08-2013 11:29
Hallo liebe Ebay-Helfer/innen
Es geht um die Artikel -NR.300942148309.
Der Käufer behauptet er hätte generell 14 Tage Zeit seine offene Rechnung zu bezahlen.
Trotz eines höfflichen Erinnerungsschreiben meinerseits.Und der Eröffnung des eBay-Mahnverfahrens,und einer Fristsetzung v.
10 Tagen.Behauptet der Kunde immer noch 14 Tage Zeit zu haben eine eBay-Rechnung zubezahlen.Ist zwar nicht die grosse Summe.Aber in letzter Zeit häufen sich solche Fälle bei mir u.es wird auf lange Sicht doch recht ärgerlich.
Ich bin zwar kein Jurist,aber ich habe bis jetzt in den eBay AGBs noch nicht leserisch feststellen können,das ein Kunde generell
14 Tage Zeit hat seine offene Rechnung zubegleichen was eBay anbetrifft.
Desweiteren geht es um diese Artikel-NR.300944062133.Auch wieder Höfflichkeitsanschreiben,Ebay-Mahnverfahren mit Fristsetzung v.10 Tagen.Habe auf meine Höfflichkeitsanschreiben eine richtig "schöne" Antwort bekommen.Alle Nachrichten liegen noch in meinem eBay-Nachrichtenfach.Denn ich bin nicht dafür zuständig,ob die Kunden im Urlaub sind od.aus den Urlaub heraus
bieten.Außerdem kann kein Verkäufer wissen,ob der Kunde im Urlaub ist od.nicht.Können auch andere Gründe vorliegen.
Gruß an alle u.Danke schön für die Hilfe
Hallo,
alles in allem muss man wohl sagen, daß VK die nach 4-10 Tagen schon einen unbezahlten Artikel bei eBay melden, hier gänzlich am falschen Ort sind. Für solch ungeduldige Zeitgenossen ist eBay einfach nichts.
Die einzige Ausnahme, so schnell einen Fall wegen Nichtzahlens zu öffnen, wäre ein sogenannter Spassbieter - also jemand, der von vornherein signalisiert, gar nicht bezahlen zu wollen.
Wenn man lange und erfolgreich bei eBay verkaufen möchte, sollte man folgendes beachten:
Als erstes sollte man dem Käufer ausreichend Zeit lassen, von sich aus zu überweisen. Ist nach einer Woche noch kein Geldeingang zu verbuchen, fragt man höflich und freundlich nach, ob schon bezahlt wurde und ob eventuell ein Zahlendreher vorliegen könnte.
Kommt nach einer weiteren Woche immer noch kein Geld, kann man natürlich noch einmal mahnen - oder wenn man die Faxe dicke hat, meinetwegen auch einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels öffnen.
Leute, die genau mitgezählt haben, werden jetzt wissen, es sind 14 Tage vergangen, bevor ich (wenn überhaupt) einen nichtgezahlten Artikel melden würde.
Diskussionen mit Kunden, wie und wann sie zu bezahlen haben, sind in der Regel fruchtlos - wenn jemand sagt, er müsse erst nach 14 Tagen zahlen - nun gut, wenn nach 14 Tagen das Geld da ist, dann ist es ja in Ordnung.
Aber Du als TE bist eindeutig zu ungeduldig - und irgendwann wird sich dies auf Dein Bewertungsprofil niederschlagen....
Wer von privat kauft, oder an privat verkauft, sollte generell immer daran denken, daß eine Transaktionsdauer von 14 Tagen hier bei eBay noch absolut im grünen Bereich liegt.
Also TE - immer schön locker bleiben....![]()