25-07-2013 09:11
Guten Morgen, habe evtl. ein kleines Problem... habe etwas verkauft und den Preis eines unversicherten Päckchens angegeben allerdings versehentlich Paket angeklickt bei Versandart.
Sollte das Päckchen nun aus irgendeinem Grund nicht beim Käufer ankommen, wer ist dann i Recht?
Vielen Dank!
Moin...
Ganz klar ist der Käufer im Recht.
Die Angabe der Versandart ist verbindlich. Ein Paket ist ein Paket und kein Päckchen. Versende es bitte auch als Paket, selbst wenn Du drauflegen mußt. Das könnte Dir eine Menge Ärger und den Verlust von Geld und Ware ersparen.
bei dem Handy würde sich mir die Frage gar nicht stellen - selbst wenn ich dem Käufer im Angebot die Wahl zwischen Päckchen- und Paketversand gelassen hätte, würden Artikel in der Preisklasse von mir grundsätzlich nur per DHL-Paket verschickt, die 2 Euro kann ich dann auch aus eigener Tasche zahlen
du bietest Paypal an...von daher solltest du grundsätzlich Versand mit Nachweis anbieten...bei Verlust des Artikels wird dir das Geld eingezogen wenn du keine Sendungsnummer vorweisen kannst...
Für das Handy kannst Du ein 2kg Paket nutzen. Das kostet 4,90€. Damit hält sich Dein Verlust in Grenzen und Du wärst auf der sicheren Seite.
Wenn du eigenmächtig von der vertraglich vereinbarten Versandart abweichst, kommt § 447 Abs. 2 BGB in Betracht.
http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html