25-07-2013 09:11
Guten Morgen, habe evtl. ein kleines Problem... habe etwas verkauft und den Preis eines unversicherten Päckchens angegeben allerdings versehentlich Paket angeklickt bei Versandart.
Sollte das Päckchen nun aus irgendeinem Grund nicht beim Käufer ankommen, wer ist dann i Recht?
Vielen Dank!
Wenn du eigenmächtig von der vertraglich vereinbarten Versandart abweichst, kommt § 447 Abs. 2 BGB in Betracht.
http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html