03-03-2013 12:34
Hallo,
habe ein paar Probleme mit einem Käufer - der behauptet seine Ware (ein unversichertes Päckchen) sei nicht angekommen.
Ich kann aber anhand des Kassenbons belegen das es verschickt wurde.
Er hat auch auf Grund dessen einen "Fall eröffnet" + schon negativ bewerte.
Leider habe ich mich eben beim diskutieren verklickt.
Nun steht da ich biete die volle Rückzahlung an. Kann ich es irgendwie ändern - Muss ich das nun machen. Ich möchte es eigentlich nicht.
Was kann mir passieren?
Vielen Dank für eure Hilfe
Hallo,
schau dir mal diesen Paragraphen an: http://dejure.org/gesetze/BGB/447.html
Erfüllungsort ist dein Wohnort!
Würde mich, wegen des verklickes an ebay wenden..
Mfg