12-05-2014 01:10
Hallo
Ein Käufer versucht nach fast 2 Jahren seinen Artikel gegen volle Rückerstattung zurück zu tauschen..
weil dieser jetzt angeblich defekt sei. ist das Rechtens?
Hi,
falls du
1, die Gewährleistung in deinem Angebot nicht ausgeschlossen hattest
und
2. der K nachweisen kann, dass der Schaden schon bei Übergabe vorlag,
wärst du in der Pflicht, die Reklamation ernst zu nehmen und Ersatz oder Erstattung zu leisten.
In allen anderen Fällen kannst du dich entspannt zurücklehnen.
@babybike89 schrieb:Hallo
Ein Käufer versucht nach fast 2 Jahren seinen Artikel gegen volle Rückerstattung zurück zu tauschen..
weil dieser jetzt angeblich defekt sei. ist das Rechtens?
Natürlich hat der Käufer das Recht dazu das zu versuchen.
Wie sagt man noch so schön: "Versuch macht klug", oder "man kann's ja mal versuchen, vielleicht kappt's ja..."
Aber man muss dann unter Umständen auch damit rechnen ausgelacht, oder ignoriert zu werden. 
Und genau das, also Letzteres, würde ich hier an deiner Stelle auch tun und den Käufer-Account außerdem umgehend auf die Sperrliste setzen, damit er nicht noch aus Frust auf die Idee kommt, bei dir noch einmal zu kaufen.
Oder hast du seinerzeit im Angebot, oder im Mail-Kontakt irgendwelche Versprechen, oder Zusagen gemacht?
Worum geht es denn eigentlich genau ?
Hi
Ausschluss der Gewährleistung hin oder her -
1. besteht nach nem halben Jahr die Beweislastumkehr. Die ist sehr schwer und in vielen Fällen selbst mit einem hellseherisch veranlagten Gutachter kaum zu knacken.
2. verkaufst du diverse Teile, die der Käufer selbst verbauen müsste. Felgen sehe ich auch. Und das macht die Beweislage noch einmal schwieriger. Denn beim Einbauen, Anbauen und verwenden von solchen Teilen ist die Hürde des Beweises, dass die Macke schon bei Übergabe im Produkt lag, noch einmal höher.
Hallo,
ein Gewährleistungsrecht von 2 Jahren steht jedem Käufer, bei einem berechtigten Mangel, bei einem Kauf von einem gewerblichen Verkäufer rechtlich zu.
Das du gewerblich handelst, sieht jeder der deine Bewertungen ansieht.
Verkaufst du als Privat oder Gewerblich ?
Wenn Privat, hat er nichtmal das Recht nach 2 Tagen.
Aber selbst gewerblich sollte nach 2 Jahren das Thema durch sein.
Da sollte dir nix passieren. Würde das mit der Sperrliste aber auch in betracht ziehen, nich das du nachher von dem lauter spassbiet Aktionen auf deinem Konto hast, muss ja nich sein.