12-05-2014 01:10
Hallo
Ein Käufer versucht nach fast 2 Jahren seinen Artikel gegen volle Rückerstattung zurück zu tauschen..
weil dieser jetzt angeblich defekt sei. ist das Rechtens?
Hi
Ausschluss der Gewährleistung hin oder her -
1. besteht nach nem halben Jahr die Beweislastumkehr. Die ist sehr schwer und in vielen Fällen selbst mit einem hellseherisch veranlagten Gutachter kaum zu knacken.
2. verkaufst du diverse Teile, die der Käufer selbst verbauen müsste. Felgen sehe ich auch. Und das macht die Beweislage noch einmal schwieriger. Denn beim Einbauen, Anbauen und verwenden von solchen Teilen ist die Hürde des Beweises, dass die Macke schon bei Übergabe im Produkt lag, noch einmal höher.