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Warum Irrtum?

Wieso ist das nicht in Ordnung wenn ich in der Beschreibung hinschreibe, dass ich nur die Verpackung eines Produkts verkaufe ?

Wieso bekomme ich eine Nachricht, dass sowas unzulässig ist ?

Ich meine die Kunden müssen ja wissen, dass es sich nur um die Verpackung handelt

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Antworten (6)


@aldositalia schrieb:
Wieso ist das nicht in Ordnung wenn ich in der Beschreibung hinschreibe, dass ich nur die Verpackung eines Produkts verkaufe ?

Wieso bekomme ich eine Nachricht, dass sowas unzulässig ist ?

Ich meine die Kunden müssen ja wissen, dass es sich nur um die Verpackung handelt

@aldositalia

 
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Du hast hier eingestellt...das ist nicht zulässig....

Beende die Auktion und schreibe den Höchstbietenden an, das es sich nur um eine leere Verpackung handelt...

Dein Angebot ist irreführend, da du auch die Qualität des Whisky beschreibst...

 

 

@aldositalia schrieb:
Wieso ist das nicht in Ordnung wenn ich in der Beschr...





 

Super!

 

http://www.ebay.de/itm/Johnnie-Walker-Blue-Label-0-7L-ovp-/281867476986?hash=item41a09c5ffa:g:UeEAAO...

 

und dann sich noch hier her trauen und meinen wir seien von gestern.

 

 

Sollte der Höchstbieter vor deiner AB-Ergänzung geboten haben, hast du einen originalverpackten Whisky zu liefern! Ohne Wenn und Aber!

Anonymous
Nicht anwendbar

Hi!

 

Ich denke, Du bist Dir gar nicht so richtig bewusst, dass Du Dich neben einem Grundsatzverstoss bei ebay (Risiko der Einschränkung/dauerhaften Sperrung Deines VK-Accounts) auch auf strafbaren und zivilrechtlichem Terrain bewegst.

 

Knöpfst Du einem Bieter 86 EUR für ne leere Schachtel ab, welche Du in eine Warenkategorie eingestellt hast und der Auffassung bist, "ovp" würde genügen, zur Sicherheit noch ne kleine Ergänzung dazu, dass es sich nur um die Verpackung handelt, ist Dein Handeln als Betrugsstraftat zu sehen. Sei mal froh, dass Dir ebay das Angebot entfernt und Dich nicht ein Käufer angezeigt hat.

 

Der K könnte einen solchen Kauf mit Sicherheit auch zivilrechtlich anfechten.

 

Ich würds lassen, auf diese Art einen Dummen finden zu wollen. Solche Absichten kommen auch übrigens immer zu einem wieder zurück...

Anonymous
Nicht anwendbar

Die Beschreibung ist meiner Meinung nach auch nicht deutlich genug geschrieben, daß es sich nur um die Verpackung handelt.

 

Das scheinst Du auch schon bemerkt zu haben, sonst hättest Du am 27.11. nicht noch einen Zusatz geschrieben ohne jedoch deutlicher darauf hinzuweisen, daß es sich nur um die Verpackung handelt.

 

Das wird mit Sicherheit eine Negative geben, sollte das Angebot nicht schon vorher durch Ebay beendet werden.

@aldositalia

 

Entgegen deines Eingangstextes taucht das Wort "Verpackung" in deinem Angebot überhaupt nicht auf. Die Formulierung "nur die Verpackung" erst recht nicht.

 

Dein Angebot ist purer Dummenfang. Aber du läufst massiv Gefahr, selbst darüber zu stolpern. Jeder Käufer darf - notfalls gerichtlich - den beschriebneen Whiskey in OVP von dir einfordern. 

 

Wer bei dir bietet, kann eine Flasche dieses Whiskeys von dir verlangen:

- Du hast in die Kategorie "Spirituosen" eingestellt - grundfalsch. Alleine dafür gibt es Urteile, die der Gegenseite recht geben.

- Du hast deinen Artikel nicht eindeutig beschrieben: "Verpackung für ..." oder ähnlich klar sollte der Titel lauten.

- Auch die Beschreibung steigt mit derselben Irreführung ein, die Whiskey in OVP beschreibt.

 

Am besten kloppst du den Karton in die Tonne ...

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder