29-11-2015 05:40
Entgegen deines Eingangstextes taucht das Wort "Verpackung" in deinem Angebot überhaupt nicht auf. Die Formulierung "nur die Verpackung" erst recht nicht.
Dein Angebot ist purer Dummenfang. Aber du läufst massiv Gefahr, selbst darüber zu stolpern. Jeder Käufer darf - notfalls gerichtlich - den beschriebneen Whiskey in OVP von dir einfordern.
Wer bei dir bietet, kann eine Flasche dieses Whiskeys von dir verlangen:
- Du hast in die Kategorie "Spirituosen" eingestellt - grundfalsch. Alleine dafür gibt es Urteile, die der Gegenseite recht geben.
- Du hast deinen Artikel nicht eindeutig beschrieben: "Verpackung für ..." oder ähnlich klar sollte der Titel lauten.
- Auch die Beschreibung steigt mit derselben Irreführung ein, die Whiskey in OVP beschreibt.
Am besten kloppst du den Karton in die Tonne ...