21-05-2013 20:08
Hallo !!! Ein Käufer hat sich das Paket was ich ihm geschickt habe nicht von der Post abgeholt. Jetzt kam das Paket zu mir zurück.Dies schrieb ich dem Käufer und bat ihm mir nochmals mir die Versandkosten zu überweisen um das ich ihm es wieder zu schicken kann.
Er schrieb mir zurück das er den Artikel nicht mehr haben möchte da er ihn im Laden für etwas mehr Geld neu erwerben könnte. Jetzt setzt er mich unter Druck das ich ihm sein Geld zurück überweisen soll. Was tun?
Im voraus schon mal Danke.
iwonchen2002
Hinterlegung beim Amtsgericht? Na die werde sich freuen :^O
Bei dem was der TE bisher verkauft hat, ist dies wohl eher keine Option.
Oder fällt der Artikel unter "Geld (Scheine oder Münzen), Wertpapiere, sonstige Urkunden oder Kostbarkeiten", denn nur solche können beim Amtsgericht hinterlgt werden. Die nehmen keine gbrauchten Kinderspielzeuge oder Haushaltsgegenstände.