26-02-2013 23:53
Hallo zusammen,
eine Frage zum Widerruf habe ich.
Ich hatte einen Artikel gekauft und innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist mein Rückgaberecht geltend gemacht.
Ich habe den Widerruf fristgerecht am 14. Tag über das ebay-Kontaktsystem verschickt.
Der Verkäufer hat das mail von ebay allerdings erst am nächsten Tag erhalten und sagt demzufolge, der Widerruf käme zu spät.
Doch der eigentliche Knackpunkt ist folgender: Er argumentiert außerdem, dass in der Widerrufsbelehrung klar und deutlich steht, dass der Widerruf zu richten ist entweder postalisch an seine Geschäftsadresse oder an seine dort aufgeführte mail-Adresse.
Da ich jedoch den Widerruf über das ebay-System getätigt habe, wird er von ihm nicht anerkannt.
Frage also: hat er Recht, muss der Widerruf an die in der Widerrufsbelehrung aufgeführten Adressen gerichtet sein, oder geht es auch über das ebay-System?
Danke für eure Hilfe.
1. Eine Widerrufserklärung, die über das Mailsystem von ebay an den Verkäufer gerichtet wird, ist rechtswirksam erfolgt. Es kommt nicht darauf an, dass sie nicht an die in der Widerrufsbelehrung angegebene Mailadresse gerichtet wird. Entscheidend ist einzig, dass sie an eine Adresse gerichtet wurde, welche dem gewerblichen Wirkungsbereich des Emfpängers unterliegt bzw. diesem zuzuordnen ist. Mit der in der Widerrufsbelehrung angegebene Mailadresse erfüllt der Verkäufer in erster Linie seine Informations- und Widerrufsbelehrungspflicht. Das bedeutet aber nicht, dass ein Widerruf an anderer Stelle an ihn gerichtet, nicht rechtswirksam erfolgt ist.
2. Für die Rechtzeitigkeit des Widerrufs kommt es auf den Zeitpunkt der Erklärung an und nicht auf deren Empfang (vgl. § 357 I 2 2. Hs. BGB). Analog dazu reicht es gleichermaßen aus, wenn der Käufer die Ware rechtzeitig (innerhalb der Widerrufsfrist) abschickt. Ob er die Ware rechtzeitig abschickt oder die Widerrufserklärung, ist für die Ausübung des Widerrufsrechts unmaßgeblich.