28-12-2014 19:55
Ist der Zusatz " Ich behalte mir den Zwischenverkauf" vor zB. da der Artikel noch anderswo eingestellt ist noch rechtens.
In meinem Fall bin Ich Gewerblicher Verrkäufer und habe was als Auktion eingstellt.
Der Artikel ist aber anderweitig verkauft wurden und jetzt möchte der Ebay Käufer diesen Artikel trotzdem haben oder Schadenersatz nur wegen diesem Urteil vom Oktober wo einer die Aktion abgebrochen hat glaube wegen ein Passat oder so.
Naja Mir geht darum ob Ich wenn Ich Zwischenverkauf Vorbehalten schreibe Ich auch andersweitig verkaufen darf.
Danke für Eure Antworten
Mal unabhängig davon, ob du den Artikel noch anderweitig verkaufen kannst, wenn er bei ebay schon als bebotene Auktion drin steht, damit machst du dir ob es erlaubt ist oder nicht, dein ebay Profil kaputt und wirst damit auch schnell auf ebay Lebenslang gesperrt.
Denn wenn ich hier bei ebay etwas ersteigere und der Verkäufer behauptet nachher, er hat es anderswo verkauft, dann bekommt er von mir eine negative Bewertung und überall einen Stern ... und verdient hat er die auch.