28-12-2014 19:55
Ist der Zusatz " Ich behalte mir den Zwischenverkauf" vor zB. da der Artikel noch anderswo eingestellt ist noch rechtens.
In meinem Fall bin Ich Gewerblicher Verrkäufer und habe was als Auktion eingstellt.
Der Artikel ist aber anderweitig verkauft wurden und jetzt möchte der Ebay Käufer diesen Artikel trotzdem haben oder Schadenersatz nur wegen diesem Urteil vom Oktober wo einer die Aktion abgebrochen hat glaube wegen ein Passat oder so.
Naja Mir geht darum ob Ich wenn Ich Zwischenverkauf Vorbehalten schreibe Ich auch andersweitig verkaufen darf.
Danke für Eure Antworten
Mal unabhängig davon, ob du den Artikel noch anderweitig verkaufen kannst, wenn er bei ebay schon als bebotene Auktion drin steht, damit machst du dir ob es erlaubt ist oder nicht, dein ebay Profil kaputt und wirst damit auch schnell auf ebay Lebenslang gesperrt.
Denn wenn ich hier bei ebay etwas ersteigere und der Verkäufer behauptet nachher, er hat es anderswo verkauft, dann bekommt er von mir eine negative Bewertung und überall einen Stern ... und verdient hat er die auch.
Moin,
natürlich kann man einen Widerrufsvorbehalt in seinen Auktionen einbauen:
http://schutt-waetke.de/2014/03/bindung-an-angebot-bei-ebay-auktion-kann-ausgeschlossen-werden/
Das Urteil was Du meinst, betraf eine abgebrochene Auktion ohne Widerrufsvorbehalt.
Der Verkäufer ist für das ANgebot verantwortlich.
Du hast mit Eingang des 1. Gebotes (oder aber auch bei Verkauf eines Sofortkaufangebotes) einen rechtsgültigen Kaufvertrag mit dem Käufer.
Das heißt also, Du bist nach Bezahlung zur Lieferung verpflichtet.
Bei Zwischenverkauf : Ersatzkauf vornehmen, damit Du liefern kannst, oder warte den Rechtsstreit ab, welcher sicherlich als unterlegen gelten wird.
.Viel wichtiger ist allerdings, dass alle Deine Angebote eine seit 13.06.2014 ungültige und abmahnbare WRB haben.
Hallo.
dieses Thema hatten wir schon einmal....
Ließ hier....und dann bist Du auch nicht viel weiter...
Schon schwieriger dürfte es aber sein, solche Klauseln auch selbst rechtlich wirksam zu formulieren. Aber dafür gibt es ja zur Not auch noch Anwälte.
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Du hast diesen Satz in der Erläuterung zu dem Urteil des OLG Düsseldorf aber nicht überlesen?
Da Deine Widerrufsbelehrung offenbar nicht gesetzeskonform ist bin ich mir nicht sicher,ob Dir klar ist, dass ein nicht rechtlich verbindlich formulierter Vorbehalt des Zwischenverkaufs dann auch seine erwünschte Wirkung nicht erzielt. Nur so als Hinweis.
Diese Hinweise sind übrigens durchaus hilfreich, da Du wegen einer nicht gesetzeskonformen Widersprüchsbelehrung z.B. von einem Konkurrenkten abgemahnt werden kannst und das dann nicht gerade billig wird. Es gibt hier einige Mitglieder, die diese Hinweise in den Wind geschlagen haben, später abgemahnt wurden und dann mit der unvermeidenlichen Frage, was jetzt getan werden kann, wieder im im Forum erschienen.
Bei dem Urteil vom 12.11.14, das einem Käufer Schadensersatz zugesprochen hat, war dieser Zwischenverkaufsvorbehalt nicht erklärt worden. Trotzdem werden Urteile unterer Instanzen immer wieder von höheren bzw. der höchsten Instanz kassiert und wir können hier unmöglich voraussagen, in welchen Fällen und warum das der Fall sein wird. Du hast nun die Information über das Urteil vom OLG Düsseldorf, Du kannst dieses ja Deinem Käufer schicken.
An sich paßt so ein Vorbehalt nicht in das Geschäftsmodell von ebay.
Du kannst nicht auf mehreren Hochzeiten tanzen.
Du must dich entscheiden .
Zweigleisig geht hier nicht.
Bei aller berechtigter Kritik an ebay vorallem am zur Zeit noch geltenden ungerechtfertigtem Bewertungssystem für Verkäufer das nur Manipulationen Tür und Tor öffnet:
"Zwischenverkauf vorbehalten" geht bei Auktionen gar nicht.
Das wäre ja genauso wenn ein Auktionshaus gerade eine Versteigerung laufen hat und zwischen drin oder gar am Schluss sagt: Upps tut uns leid wir verkaufen jetzt an einen anderen Käufer. Das verstößt gegen Treu und Glauben! Ein Grundlage unseres Rechtssystems!
Du bist der Versteigerer nicht ebay! Deswegen wirst du auch in die Haftung genommen als Auktionator oder du schaust, dass du dich schnellstmöglich mit dem Käufer aussergerichtlich einigst oder ihm die Ware verkaufst.
Trotzdem ein Gutes Neues Jahr
Schau doch mal nach, wozu Du Dich mit der Anmeldung bei ebay verpflichtet hast. Das beantwortet Dir Deine Frage.
Entschuldige bitte meine Frage, es geht mich ja auch eigentlich gar nichts an:
Du kümmerst Dich selbst um die rechtliche Gestaltung Deiner Angebote?