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Zwischenverkauf

Ist der Zusatz " Ich behalte mir den Zwischenverkauf" vor zB. da der Artikel noch anderswo eingestellt ist noch rechtens.

In meinem Fall bin Ich Gewerblicher Verrkäufer und habe was als Auktion eingstellt.

Der Artikel ist aber anderweitig verkauft wurden und jetzt möchte der Ebay Käufer diesen Artikel trotzdem haben oder Schadenersatz nur wegen diesem Urteil vom Oktober wo einer die Aktion abgebrochen hat glaube wegen ein Passat oder so.

 

Naja Mir geht darum ob Ich wenn Ich Zwischenverkauf Vorbehalten schreibe Ich auch andersweitig verkaufen darf.

 

Danke für Eure Antworten

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Bei aller berechtigter Kritik an ebay vorallem am zur Zeit noch geltenden ungerechtfertigtem Bewertungssystem für Verkäufer das nur Manipulationen Tür und Tor öffnet:

 

"Zwischenverkauf vorbehalten" geht bei Auktionen gar nicht.

 

Das wäre ja genauso wenn ein Auktionshaus gerade eine Versteigerung laufen hat und zwischen drin oder gar am Schluss sagt: Upps tut uns leid wir verkaufen jetzt an einen anderen Käufer. Das verstößt gegen Treu und Glauben! Ein Grundlage unseres Rechtssystems!

 

Du bist der Versteigerer nicht ebay! Deswegen wirst du auch in die Haftung genommen als Auktionator oder du schaust, dass du dich schnellstmöglich mit dem Käufer aussergerichtlich einigst oder ihm die Ware verkaufst.

 

Trotzdem ein Gutes Neues Jahr

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