28-12-2014 19:55
Ist der Zusatz " Ich behalte mir den Zwischenverkauf" vor zB. da der Artikel noch anderswo eingestellt ist noch rechtens.
In meinem Fall bin Ich Gewerblicher Verrkäufer und habe was als Auktion eingstellt.
Der Artikel ist aber anderweitig verkauft wurden und jetzt möchte der Ebay Käufer diesen Artikel trotzdem haben oder Schadenersatz nur wegen diesem Urteil vom Oktober wo einer die Aktion abgebrochen hat glaube wegen ein Passat oder so.
Naja Mir geht darum ob Ich wenn Ich Zwischenverkauf Vorbehalten schreibe Ich auch andersweitig verkaufen darf.
Danke für Eure Antworten
Moin,
natürlich kann man einen Widerrufsvorbehalt in seinen Auktionen einbauen:
http://schutt-waetke.de/2014/03/bindung-an-angebot-bei-ebay-auktion-kann-ausgeschlossen-werden/
Das Urteil was Du meinst, betraf eine abgebrochene Auktion ohne Widerrufsvorbehalt.