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iPhone 5s

Es wurde ein Gebot für 195 € ab gegeben und dann eins für 347€ was überhaupt nich realistisch ist das Telefon ging immer so um 260€ Weck. Kurz vor schluß man der letzte bietet sein Gebot zurück was mach kann ich machen?

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@mello-robi schrieb:
Es wurde ein Gebot für 195 € ab gegeben und dann eins für 347€ was überhaupt nich realistisch ist das Telefon ging immer so um 260€ Weck. Kurz vor schluß man der letzte bietet sein Gebot zurück was mach kann ich machen?

Hallo @mello-robi 😃

 

1. Suchst du die beiden Nicks mal raus und beguckst dir, ob die beiden zusammenhängen.

2. Berufst du dich auf die eBay-AGB, falls der nachgerückte "Höchstbietende" den Artikel haben will oder auch von dir aus. Bezieh dich auf § 6 der AGB und dort auf Punkt 7., der klarmachen sollte, dass kein Vertrag zustande gekommen ist:

 

Käufer können Gebote nur zurücknehmen, wenn dazu ein berechtigter Grund vorliegt. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Nutzer, der nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Verkäufer kein Vertrag zustande.

 

Hier war die Gebotsrücknahme vermutlich gar nicht berechtigt. Es gibt nur zwei zulässige Gründe:

1. Das Angebot (Artikelbeschreibung) wurde nach der Gebotsabgabe verändert/ergänzt. Das trifft hier wohl nicht zu.

2. Der Bieter hat sich vertippt (Kommastelle) und müsste nun ein verändertes/korrigiertes Gebot abgeben. Könnte behaupten, DAS habe er nicht mehr geschafft. Unglaubwürdig, aber auf Erfüllung würde ich damit an deiner Stelle dennoch nicht klagen wollen.

 

Hier ist das einfach nur ne Gebotsabschirmung. Würden endlich mal solche Dauergebotsrückzieher von eBay sanktioniert, könnten weder Abbruchjäger noch Gebotsabschirmer hier so gemütlich ihr Unwesen treiben.

@mello-robi

 

Ja, das sieht nach Gebotsabschirmung aus

 

http://www.wortfilter.de/news14Q1/4802-Gebotsabschirmung-eBay-Verkaeufer-Abzocke.php

 

Für den Fall, dass der Gebotsrückzieher vorher das Höchstgebot hatte kommt laut Ebay-AGB kein Vertrag zustande

 

Käufer können Gebote nur zurücknehmen, wenn dazu ein berechtigter Grund vorliegt. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Nutzer, der nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Verkäufer kein Vertrag zustande.

 

Berufe dich dem am Ende Höchstbietenden gegenüber auf die Allgemeine Bestimmungen §6 Nr.7 (ehemals § 10 Nr. 1 )

 

http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html#formate

@mello-robi

 

da haben zwei User ne extrem-unnette Masche durchgezogen - schimpft sich "Gebotsabschirmung"

 

melde diesen Vorfall morgen direkt telefonisch beim Kundendienst!

 

(und schau` Dir mal die Gebotsrücknahmen des "aktuellen" Höchstbieters und des User an der sein Gebot zurückgenommen hat....

 

ne extrem-perfide Masche um VK`s unter Druck zu setzen!)

eine miese Masche, du um sich greift

dennoch....

es ist kein Kaufvertrag entstanden, wenn der jetzt wieder Höchstbietende, einmal überboten wurde

 

auch nicht, wenn Ebay das durch entsprechende Mails suggeriert

 

https://www.onlinehaendler-news.de/recht/rechtsfragen/4178-die-gebotsabschirmung-auf-ebay-kein-wirks...

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