02-01-2016 22:41
Ja, das sieht nach Gebotsabschirmung aus
http://www.wortfilter.de/news14Q1/4802-Gebotsabschirmung-eBay-Verkaeufer-Abzocke.php
Für den Fall, dass der Gebotsrückzieher vorher das Höchstgebot hatte kommt laut Ebay-AGB kein Vertrag zustande
Käufer können Gebote nur zurücknehmen, wenn dazu ein berechtigter Grund vorliegt. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Nutzer, der nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Verkäufer kein Vertrag zustande.
Berufe dich dem am Ende Höchstbietenden gegenüber auf die Allgemeine Bestimmungen §6 Nr.7 (ehemals § 10 Nr. 1 )
http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html#formate