23-10-2012 13:56
hallöchen ihr lieben.
ich hab ein problem und zwar. am 8.10 ist meine auktion beendet und der käufer meinte am 10.10 das das geld überwiesen wird.bis zum 15.10 war das geld immernoch nicht bei mir eingegangen. ich schrieb ihm das wenn das geld bis 17.10 nicht da iss dann stell ich dies neu ein.er antwortete nicht. hab das auto am 17.10 neu eingestellt und ihm eine negative bewertung gegeben. heute am 23.10 iss das geld bei angekommen. meine frage. WAS MACH ICH JETZT???
Ich empfehle dir, auf die derzeit noch laufende Auktion jemanden bieten zu lassen, der keine Ansprüche stellt und dann die Auktion zu beenden.
Kaufverträge muss man rechtswirksam kündigen, dazu bedarf es einer klar datierten ausreichenden Nachfrist.
deine größten Fehler waren:
kein Zahlungsziel im Angebot auszuweisen
keine realistische Nachfrist (10 Werktage) zur Zahlung zu setzen
neu einzustellen
und nu hast du den Ärger, der sich nicht eingfch auflösen wird 😞
1. Käufer hat seinen Teil des Vertrages erfüll und bezahlt, nun bist du dran und hast zu liefern
2. Käufer (noch offen wer und zu welchem Preis) hat nach Auktionsende ebenfalls einen Anspruch auf die Ware.....
du hast nun noch etwas Zeit, einen gleichwertigen Artikel zu besorgen und diesen dann zu versenden (für den 2. Käufer)
auf keinen Fall darf er zum Nachteil des Käufers schlechter ausfallen !
X-(
Dich mit dem Käufer versuchen zu einigen,oder Ersatz besorgen. Du kannst nicht einfach weiterverkaufen,Du bist einen Vetrag mit Deinem Käufer eingegangen und der besteht weiterhin.
@karafatz:
Eine "Selbstmahnung" ist, wenn der Käufer z. B. erklärt, er werde am xx.xx.xxxx überweisen oder dass er bereits überwiesen hätte etc.pp. Damit nimmt er - rechtlich gesehen - eine Mahnung vorweg.
Juristisch wäre einzig zu klären, ob diese Selbstmahnung lediglich nur zum Verzugseintritt gem. § 286 BGB führt, oder nicht doch auch zum Rücktritt nach § 323 BGB berechtigt. Ich würde eher zu letzterem tendieren. Demnach wäre die Rücktrittserklärung des Verkäufers rechtlich statthaft gewesen.
Wo ist eigentlich die negative BW?
Überrascht frag?:|
Schau Dir nochmals die Beiträge 6 und 10 an und handel danach.
Die aktuelle Auktion einfach beenden,wäre NICHT sinnvoll.
Der Höchstbieter könnte den Artikel dann zum sichtbaren Höchstgebot einfordern.
Lottes und Karas Idee ist die Lösung mit den geringsten Problemen,
eigendlich nicht erlaubt, hier aber eine Notlösung und kein pushen 😉
Rechtlich ist das Ganze nicht ganz so eindeutig, wie hier argumentiert wird.
Fakt ist, dass sich aufgrund der seitens des Käufers erfolgten Selbstmahnung die rechtliche Lage durchaus zugunsten des Verkäufers verhalten kann.
Genaueres müsste man aber erst anhand der Literatur ergründen.
Du kannst einen Kaufvertrag nicht einfach ohne gewichtigen Grund auflösen. Ein Grund wäre, dass sich der Käufer mit der Zahlung im Verzug befindet und auch eine Zahlungsaufforderung mit angemessener, klar datierter Frist fruchtlos verstreichen lässt.
Deine Frist war vielleicht klar datiert, sicherlich aber nicht angemessen.
Der Kaufvertrag ist also nicht wirksam aufgelöst.
Ich hoffe für dich, dass du nun mit beiden Käufern zu einem guten Ergebnis kommst. Verbuch's als Lehrgeld.
Mir ist aufgefallen, dass du sehr kuriose Versandkosten angibst: mal 2,00 € und mal 7,00 € - jeweils für ein DHL-Päckchen.
Es ist selbstverständlich dein gutes Recht, bei den Versandkosten aus eigener Tasche draufzulegen, um deinen Käufern tatsächlich ein Päckchen zu schicken. (du würdest doch sicher nie auf die Idee kommen, eigenmächtig vom vertraglich festgelegten Versand abzuweichen, indem du z.B. eine Warensendung auf den Weg bringst, oder ?)
Andererseits finde ich 7,00 € ziemlich dolle für ein Päckchen, hier wirst du über kurz oder lang von deinen Käufern in der "Sternchen"-Bewertung abgestraft.
Schau dir bitte nochmals die Preise an, wenn du mit DHL versenden möchtest, und gib in deinen Angeboten realistische Versandkosten an.
http://www.dhl.de/de/paket/privatkunden/preisuebersicht.html
Aha, da man aber hier nie sicher sein kann, was genau geschrieben wurde, schwierig
Wenn die TE dann zwei Verträge hätte, und einen wegen "Unmöglichkeit" nicht ausführen kann, weil bei der Beschreibung der Ersatz erst geschrottet werden müsste:-(
könnte es auf Schadenersatz rauslaufen
@lotte.04:
tja... diese Frage kann uns lediglich der Verkäufer beantworten. Ich würde das "der Käufer meinte" schon eher als Message interpretieren. Sonst hätte der Fragesteller vermutlich eher geschrieben "am 10.10. erhielt ich über ebay eine Zahlungsbestätigung". Aber das ist spekulativ. Vielleicht äußerst sich ja der Fragesteller nochmals dazu.
und der käufer meinte am 10.10 das das geld überwiesen wird
Ich gehe mal davon aus, dass der K da die Kaufabwicklung durchlaufen hat und TE hat von ebay die Standardmail erhalten.
Das dürfte doch mit einer Selbstmahnung eigentlich wenig zu tun haben.
cuardos kann dir nicht folgen
Was meinst du mit Selbstmahnung?
Weil er am 10.10. bald überweisen wollte? Was ist bald:
Synonyme:
in Bälde, in Kürze, demnächst; i. w. S.: gleich, sofort; veraltet: alsbald beinahe, fast
ich danke euch für die vielen antworten. den fehler werde ich mit sicherheit nicht nochmal machen.
Bezüglich Versandkosten, Artikel die z.B. 20 Euro übersteigen, sollten als "Paket" versichert und sendungsverfolgt verschickt werden, sowieso, wenn man 7 Euro kassiert. Manche Käufer setzen das bei dem Höchstbetrag voraus!
Und auf Weihnachten zu, verschwinden mehr Päckchen und unversicherte Sendungen:-(
http://www.ebay.de/itm/lrp-s8-/140860007650?pt=RC_Modellbau&hash=item20cbe924e2
http://www.ebay.de/itm/lrp-s8-/140869857951?pt=RC_Modellbau&hash=item20cc7f729f
Beende das bloß nicht, da könnte einer sein, der drauf spekuliert
Du könntest jemand bitten zu bieten als Höchstbieter, den du kennst, dann die Auktion beenden, denn:
nee hab leider keine frist gesetzt per einschreiben. in der nachricht fragte ich ihn auch ob es probleme gibt aber er antwortete nicht da habe gedachte er will nicht bezahlen. naja falsch gedacht.aber jetzt weiß ich es besser. naja was solls.
Da wird Dir kaum was anderes übrig bleiben,als ein gleichwertiges Auto zu besorgen und zu liefern.
Die letzte Auktion lief vor gerade mal 15 Tagen aus.
Zahlungsziel wurde in der Auktion nicht erwähnt.
Hast Du im wenigstens eine Frist per Einschreiben gesetzt (min 8-10 Tage)?
Und komm nicht auf die Idee, das laufende, neu eingestellte Angebot zu beenden, Du hast momentan 2 Kaufverträge an der Backe! :_|
Also bemüh Dich schon mal um eine Ersatzlieferung für die zweiten Käufer, eventuelle Mehrkosten gehen zu Deinen Lasten!
Du lieferst das Auto, weil der Kaufvertrag selbstverständlich weiterhin besteht.