23-10-2012 13:56
hallöchen ihr lieben.
ich hab ein problem und zwar. am 8.10 ist meine auktion beendet und der käufer meinte am 10.10 das das geld überwiesen wird.bis zum 15.10 war das geld immernoch nicht bei mir eingegangen. ich schrieb ihm das wenn das geld bis 17.10 nicht da iss dann stell ich dies neu ein.er antwortete nicht. hab das auto am 17.10 neu eingestellt und ihm eine negative bewertung gegeben. heute am 23.10 iss das geld bei angekommen. meine frage. WAS MACH ICH JETZT???
@karafatz:
Eine "Selbstmahnung" ist, wenn der Käufer z. B. erklärt, er werde am xx.xx.xxxx überweisen oder dass er bereits überwiesen hätte etc.pp. Damit nimmt er - rechtlich gesehen - eine Mahnung vorweg.
Juristisch wäre einzig zu klären, ob diese Selbstmahnung lediglich nur zum Verzugseintritt gem. § 286 BGB führt, oder nicht doch auch zum Rücktritt nach § 323 BGB berechtigt. Ich würde eher zu letzterem tendieren. Demnach wäre die Rücktrittserklärung des Verkäufers rechtlich statthaft gewesen.