06-02-2015 20:03
Hallo zusammen,
habe einen Artikel zur Versteigerung reingesetzt, mit dem Hinweis zahlbar per paypal. Ersteigert wurde der Artikel am 18.01.15. Nach 7 Tagen habe ich selber den Käufer angeschrieben und ihn an die offenstehende Zahlung erinnert. Nach weiteren drei Tagen habe ich dieses Problem gemeldet. Nun hat der Käufer vor zwei Tagen geschrieben, er habe keine paypal ich möge ihm meine Bankdaten nennen. Ich habe kein gutes Gefühl dabei, kann und darf ich auf Grund dessen einen Abbruch beantragen? Vielen Dank für eure Hilfe.
@abendrotrad schrieb:Hallo zusammen,
habe einen Artikel zur Versteigerung reingesetzt, mit dem Hinweis zahlbar per paypal. Ersteigert wurde der Artikel am 18.01.15. Nach 7 Tagen habe ich selber den Käufer angeschrieben und ihn an die offenstehende Zahlung erinnert. Nach weiteren drei Tagen habe ich dieses Problem gemeldet. Nun hat der Käufer vor zwei Tagen geschrieben, er habe keine paypal ich möge ihm meine Bankdaten nennen. Ich habe kein gutes Gefühl dabei, kann und darf ich auf Grund dessen einen Abbruch beantragen? Vielen Dank für eure Hilfe.
Menschenskind, was besseres kann Dir doch gar nicht passieren! 
Darf man fragen, warum Du als Privatverkäufer überhaupt PayPal anbietest?
Ist Dir ein Luxemburger Zahlungsdienstleister wirklich lieber als das Geld auf Deinem Girokonto, das Dir dort niemand mehr wegnehmen kann?
Zahlst Du gerne PP-Gebühren?
Möchtest Du, dass PP Deine Kohle einfriert oder gar zurückbucht, wenn ein unzufriedener Käufer einen abweichenden Artikel meldet?
Na dann...