abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

päkchen Dhl

Hallo ich habe einen Artikel verkauft und als Päkchen verschickt nun hat der Käufer das Paket angeblich noch nicht bekommen. Er schreibt mir nun das er davon ausgegangen sei das es als Paket versichert verschickt wird obwohl in meiner beschreibung steht:Der Versand erfolgt mit dhl als Päkchen für 3,90€.Ich habe jedenfalls das Päkchen am 17.10.12 verschickt und den Einlieferungsbeleg habe ich auch noch.Ich habe dem Verkäufer geschrieben das er sich bei paypal melden soll das er den Artikel nicht bekommen hat.Das möchte er anscheinend nicht.

Artikelnummer: 271080306741

Gesamtes Thema betrachten

An der Stelle sei aber gesagt, dass Paypal mit seinen Bestimmungen NICHT das Zivilrecht neu schreibt.

 

Paypal dürfte in solchen Fällen zwar zugunsten des Käufers entscheiden, da Paypal einen versicherten Versand vorschreibt. Allerdings gilt das natürlich nur auf die Zahlungsart Paypal bezogen und ändert zivilrechtlich nichts. D. h. wenn Paypal dir das Geld wieder rückbelastet, hast du gegen den Käufer erneut Anspruch auf Zahlung. Ich würde den Käufer - falls er einen Paypal-Fall eröffnet - darauf hinweisen, dass du gegen ihn ein gerichtl. Mahnverfahren einleiten musst, sollte er sich das Geld über Paypal zurückholen. Zudem könntest du sogar Strafanzeige gegen ihn wg. des Verdachts des Eingehungsbetruges stellen. Das gerichtl. Mahnverfahren kannst du online ohne Anwalt beantragen.

 

Voraussetzung dafür ist allerdings, dass du den Versand nachweisen können musst. Eine Postquittung reicht dafür nicht aus - es bedürfte dafür eines Zeugen.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder