08-08-2012 07:21
Hallo,
ich habe am 05.08.12 als Höchstbietender eine Lampe
( Art.Nr.: 200798512419) ersteigert/gekauft.
Da der Artikelstandort unweit weg ist, wollte ich die Lampe abholen.
Per Mail bat ich den VK um Bekanntgabe der Telefonnummer, um einen Abholtermin zu vereinbaren.
Als Antwort bekam ich vom VK :
1. Mail: "Eine Abholung ist nicht möglich. Abholung war auch in der Beschreibung nicht angegeben."
2. Mail: "es wurde keine abholung angeboten.
machen sie über ebay den kauf rückgängig.
durch meine beschreibung möchte ich solchen schriftverkehr vermeiden."
Wie ist die Rechtslage ?
Welchen weitere Vorgehensweise ist sinnvoll ?
MfG