11-09-2013 11:42
Hallo und guten Tag,
Ich habe im Dezember 2012, Waren zurückgesand, aber mein Geld (auch trotz Schreiben/Mahnungen) nicht zurückerhalten.
Nun möchte ich einen Online-Mahnbescheid machen.
1.) Was ist der korrekte Anspruchsgrund: Ist das Warenlieferung ????? trotzdem die Ware wurde ja zurückgesandt wurde?
bzw. bezeichnet man diesen Anspruch im MB genau?
2.) Und was ist mit den Hin-und Rück-sendekosten? Trage ich die, wenn nichts vereinbart ist?
Viell. kann jemand antworten, der das MB-Verfahren schon durchgezogen hat.
Vielen Dank für die Antworten.