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Anspruchbezeichnung im Mahnbescheid und Kosten des Versands

Hallo und guten Tag,

 

Ich habe im Dezember 2012, Waren zurückgesand, aber mein Geld (auch trotz Schreiben/Mahnungen) nicht zurückerhalten.

Nun möchte ich einen Online-Mahnbescheid machen.

1.) Was ist der korrekte Anspruchsgrund: Ist das Warenlieferung ????? trotzdem die Ware wurde ja zurückgesandt wurde?

bzw. bezeichnet man diesen Anspruch im MB genau?

2.) Und was ist mit den Hin-und Rück-sendekosten? Trage ich die, wenn nichts vereinbart ist? 

Viell. kann  jemand antworten, der das MB-Verfahren schon durchgezogen hat.

Vielen Dank für die Antworten.

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