23-09-2013 19:05
Hallo,
ich habe vor einem Monat einen Artikel (Festival-Ticket) über ebay verkauft. Der Käufer nahm auch zu Beginn Kontakt mit mir auf um mich über die Zahlung zu informieren. JEdoch konnte ich bis nach Ablauf des Festivals keinen Zahlungseingang feststellen. Auch auf eine schriftliche Mahnung hat der Käufer nicht reagiert.
Nun möchte ich ein gerichtliches Mahnverfahren gegen ihn einleiten, da der Kaufvertrag ja rechtskräftig ist.
Hat hier jemand schon Erfahrung bzw. könnte mir jemand die Frage beantworten welche Kategorie beim Mahnverfahren auszuwählen ist? Es gibt nämlich zum einen die Kategorie "Der Anspruch ist an eine Leistung geknüpft, diese wurde erfüllt" (was ja nicht ganz stimmt, da der Artikel ja erst nach Zahlungseingang verschickt werden sollte, jedoch inzwischen ja wertlos ist, sodass ich ihn nicht nochmal verkaufen kann) oder "Der Anspruch ist an keine Leistung geknüpft" (was auch nicht ganz der Wahrheit entspricht, da ich den Artikel nach Abschluss des Verfahrens selbstverständlich versenden würde)
Ich hoffe irgendjemand kann mir helfen, da ich ungern auf dem wertlosen Artikel sitzenbleiben möchte.
Vielen Dank!