25-11-2014 11:28
Ein Käufer (alles Privat) hat einen Fall geöffnet, weil der Artikel angeblich von der Beschreibung stark abweicht und hat ihn mir zurückgeschickt (ohne mitverkauftes Zubehör). Ich sollte den Artikel bitte nachbessern. Es hat sich jedoch herausgestellt dass alles in Ordnung war, bzw. der Käufer war schlicht unfähig das Elektrogerät zu benutzen (Smartphone for not so smart user...). Jetzt sehe ich nicht ein dass ich NOCHMAL für den Paketversand aufkomme, nur weil der Käufer zu blöd war und unfreundlich obendrein. Kann ich jetzt nochmal Versandkosten verlangen? Immerhin habe ich ja noch sein/mein ehemaliges Gerät und er will es natürlich zurück.