abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Ein Artikel weicht erheblich von der Beschreibung ab. Wer muss die Rücksende-Versandkosten zahlen?

Ist das nicht rechtlich so, dass bei fehlerhaften oder auch falsch bezeichneten Artikeln der gewerbliche Verkäufer die Rücksende- Versandkosten zahlen muss?

Ich habe die Ware von einem gewerblichen Verkäufer wieder als Reklamation zurückgesendet. Wir konnten uns bisher aber nicht einigen, wer die Rücksendekosten zu tragen hat. Die Rückzahlung habe ich ja erhalten aber ohne Versandkosten! 

Wie verhält sich das denn genau und was kann man dazu über eBay einleiten?

Vielen Dank für eure Antworten.

Akzeptiert Lösungen (0)

Antworten (1)

Antworten (1)

Hallo @andrehit ,

 

eBay hat damit nichts zu tun und wird sich auch nicht einmischen.

 

Dem Verkäufer steht zunächst nicht nur die Pflicht sondern auch das Recht der Nacherfüllung zu.

Und im Sinne der Nacherfüllung ist geregelt, dass er die Kosten zu tragen hat:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html

 

Ihr könntet euch natürlich auch auf eine Wandlung einigen.

Habt ihr denn im Vorfeld der Rücksendung geklärt, ob er den Mangel beseitigt, eine mangelfreie Ware zusendet - oder dir bei Rückgabe alles erstattet ?

Falls nicht, könnte er es als Widerruf auslegen und in diesem Fall trägt in der Regel der Käufer die Kosten der Rücksendung.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder