09-08-2012 13:42
Ein Käufer hat bei mir Ware ersteigert und hat ordnungsgemäß und zügig bezahlt, das Paket mit der Ware wurde von mir verschickt. Der käufer hat es nicht abgeholt, und es wurde nach 14 Tagen von der DHL mit dem Vermerk "nicht abgehot" an mich zurück geschickt. Der Käufer meldet sich nicht. Wie lange muss ich bezahlte Ware aufbewaren für den Käufer, wenn dieser sich nicht meldet? Was soll ich tun? Wie ist die Rechtslage.
emma!1