17-03-2015 19:59
Hallo,
der erste Käufer meines Artikels hat nicht gezahlt. Der Fall wurde von mir gemeldet, Aufgrund der Einigung mit dem Käufer über einen "Transaktionsabbruchs" hatte ich um eine Rückerstattung der Gebühren gebeten.
Der Artikel wurde danach wieder eingestellt und reglulär verkauft. Eingezogen wurden aber die Gebühren für den nicht verkauften uArtikel und den verkauften.
Da sich aber der Nichtverkaufsfall nicht mehr öffnen lässt und ich immer wieder auf die selben nicht helfenden Hilfeseiten komme, würde ich gerne wissen, ob es eine Chance gibt, die zu unrecht eingezogenen Gebühren nachträglich erstattet zu bekommen.
Danke!
Suzukilucy2004