28-06-2017 09:57
Habe eine Dolce Gusto die mit "TOP" deklariert war gekauft und auch pünktlich erhalten. Leider funktioniert die Maschine nicht. Ich habe den Verkäufer kontaktiert und er ist bereit mir den Kaufpreis zurückzuerstatten, jedoch nicht das Porto, da er das ja schliesslich gezahlt hat, so seine Aussage. Muss ich das hinnehmen oder muß er mit auch die Portokosten erstatten?
l.g. 05.11.01
@05.11.01 schrieb:Habe eine Dolce Gusto die mit "TOP" deklariert war gekauft und auch pünktlich erhalten. Leider funktioniert die Maschine nicht. Ich habe den Verkäufer kontaktiert und er ist bereit mir den Kaufpreis zurückzuerstatten, jedoch nicht das Porto, da er das ja schliesslich gezahlt hat, so seine Aussage. Muss ich das hinnehmen oder muß er mit auch die Portokosten erstatten?
l.g. 05.11.01
Bei einer berechtigten Reklamation muss der Verkäufer sämtliche Kosten tragen: Artikelpreis und Hin- und ggf. Rückversandkosten.
Allerdings ist meine persönliche Meinung, dass man sich wirklich glücklich schätzen kannst, wenn man problemlos wenigstens seinen Kaufpreis wiederbekommst ohne weitere zivilrechtliche Aktionen.
Sollte er sich quer stellen, kannst Du ja immer noch in deiner Bewertung diesem Umstand Ausdruck verleihen.