01-12-2015 20:18
Hallo @stephanotto70
Bei Privatverkauf und unversichertem Versand bekommst du auch kein Geld zurück da du das Risiko des Verlust und des Untergang zu tragen hast
Kauf von einem privaten Verkäufer
Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB).
Geht der Artikel bei einem Kauf von einem privaten Verkäufer verloren oder wird er beschädigt, können Sie den Kaufpreis nicht zurück verlangen. Sie haben auch keinen Anspruch auf eine erneute Lieferung. Der Versand der Ware geschieht also auf Ihr Risiko.
Wer kennt dies nicht?
Man ersteigert günstig einen Artikel von einem Privatverkäufer und bezahlt sogleich die Ware.
Privatverkäufer bieten meistens nur den unversicherten Versand an:
man kann so die Sendung einfach in den nächst gelegenen Briefkasten werfen und muss sich nicht
nach Öffnungszeiten der Post richten.
Für Sie als Käufer bedeutet ein unversicherter Versand von einem Privatverkäufer hohe Risiken:
Denn nach aktueller Gesetzeslage endet die Haftung eines Privatverkäufers mit dem Einwurf der Sendung in den Briefkasten.
Sollte die Sendung dann unterwegs verloren gehen, zieht man vor jedem Gericht den kürzeren, wenn man versucht,
einen Privatverkäfer auf Schadensersatz zu verklagen.
Dieser muss schließlich nur beweisen können, dass er die Sendung in den Briefkasten eingeworfen hat -
dies macht er notfalls per Eidesstattlicher Versicherung.
Und seien wir doch mal ehrlich: Die Chancen, eine eidesstattliche Versicherung als falsch zu entlarven, liegen gegen 0.
So das dürfte jetzt klar sein wieso hier dann immer dazu geraten doch zu Mahnen und vom Verkäufer och sein Geld einzufordern ist mir unerklärlich
Ich kann also jedem nur raten, beim Privatverkäufer gerade bei höherwertigen Artikeln immer einen versicherten Versand zu wählen, damit man im Verlustfall das Transportunternehmen in Regress nehmen kann.