11-07-2017 18:09
Hallo,
ich habe Anfang Juni bei einem privaten Verkäufer etwas gekauft.
Das Paket wurde versichert über Hermes an einen Paketshop gesendet.
Im Paketshop ist das Paket nicht mehr auffindbar.
Nach mehrmaligen Mails hat der Verkäufer bei Hermes angerufen und es wurde Sendungs-Suche gestartet, die nach einer Woche abgeschlossen sein sollte, das war am 22.06.2017.
Heute wurde mir von Hermes mitgeteilt, das am 26.06.2017 dem Verkäufer eine Nachricht geschickt wurde, dass eine schriftliche Verlustmeldung einzureichen wäre. Diese ist bis heute bei Hermes nicht eingegangen.
Auch nach mehrmaligem Anfragen hat der Verkäufer sich bei mir nicht mehr gemeldet.
Der eröffnete Fall wurde von ebay geschlossen, da eine Sendungsnummer vorhanden ist.
Ich selbst kann diese Verlustanzeige nicht aufgeben.
Was kann ich jetzt weiter tun oder muss ich jetzt tatsächlich wegen 20 Euro einen Anwalt beauftragen?
Auf der anderen Seite sehe ich es auch nicht ein auf den Kosten sitzen zu bleiben deshalb gibt es einen versicherten Versand.
Andererseits würde ich es wahrscheinlich auch nicht mitbekommen wenn die Verlustanzeige von Hermes bearbeitet wird und eine Entschädigung ausgezahlt wird, dann hat der Verkäufer mein Geld und das von Hermes, das kann ja wohl auch nicht sein!
Was kann ich jetzt machen?
Hallo @chrissie77
Du müsstest in der Tat Deine Ansprüche zivilrechtlich gegen den Verkäufer durchsetzen...
Ich würds ihm sachlich und kurz mit einer datierten Frist ankündigen, sollte er sich bis dorthin nicht bewegen.
Ob Du dann tatsächlich das Kostenrisiko Anwalt und Gerichtskosten wegn 20 EUR auf dich nimmst, musst Du entscheiden. Denn wenn der Vk nicht zahlungsfähig ist, würdest auf zudem auf diesen Kosten sitzenblieben... Abschreiben und mit einer sachlichen Negativbewertung abhaken wäre demnach auch eine Lösung...
Schöne Grüße!