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Ich habe am 23.03. 2017 ein Kinderhochbett in einem Shop gekauft und per Überweisung gezahlt (475,00

Der Shop ist gesperrt und angeblich ist es in der Klärung. Nun werde ich Woche für Woche über den Versand vertröstet . Was kann ich tun ?

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Antworten (3)


@misustepa schrieb:

Der Shop ist gesperrt und angeblich ist es in der Klärung. Nun werde ich Woche für Woche über den Versand vertröstet . Was kann ich tun ?


Servus @misustepa

 

Was Du tun kannst bzw. mußt,

hängt von den Umständen ab,

weswegen der Shop gesperrt ist.

Eine datierte Fristsetzung schadet zwar kaum,

allerdings könnte diese unter Umständen ins Leere führen.

 

Ohne einen Hinweis,

um welchen Verkäufer es geht,

kann man da wenig sagen.

 

Wie heisst denn der Account des Verkäufers ?

 

Du könntest eine Fristsetzung mit genauem Datum, zB 10.Juni 2017 an den VK per Einschreibebrief schicken und ankündigen bei Nichtlieferung der Ware die Rückzahlung zum gleichen Datum zu bekommen. Wenn weder Ware noch Geld kommen sollte, dann

ankündigen einen Mahnbescheid beim örtlichen Amtsgericht zu beantragen und/oder Anzeige wegen Warenbetrug zu stellen.

Aber nur das ankündigen was du auch durchziehen willst.

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