02-04-2014 10:42
Hallo,
darf mir ein Verkäufer im Nachhinein eine Rechnung stellen, die höher ist, als der Betrag in der Zusammenfassung der Käufe, der auch sofort bezahlt wurde. Ist für mich die "Ebay-Rechnung" bindend oder seine nachträglichen Forderungen, da der Versand wohl falsch berechnet wurde?
VG