23-04-2018 16:03
Ein Verkäufer hat in seinem Angebot zur Zahlungsmethode folgenden Hinweis gegeben: Nach Kaufabschluss möchte ich dem Käufer meine IBAN-Nr. aus Sicherheitsgründen tel. mitteilen, um Überweisung des Kaufpreises einschließlich Porto bitten und nach erfolgter Gutschrift den gekauften Gegenstand an den Käufer übersenden. Nach Auktionende übersandte der Verkäufer dann über EBAY dem Käufer eine Mail u. bat um Mitteilung dessen Tel.-Nr., um ihm die IBAN tel. mitteilen zu können. Alternativ teilte der Verkäufer dem Käufer auch seine (des Verkäufers) Tel--Nr. mit.
Frage:
Ist diese Verkaufsmethode des Verkäufers zulässig?
@kampland@ schrieb:Ein Verkäufer hat in seinem Angebot zur Zahlungsmethode folgenden Hinweis gegeben: Nach Kaufabschluss möchte ich dem Käufer meine IBAN-Nr. aus Sicherheitsgründen tel. mitteilen, um Überweisung des Kaufpreises einschließlich Porto bitten und nach erfolgter Gutschrift den gekauften Gegenstand an den Käufer übersenden. Nach Auktionende übersandte der Verkäufer dann über EBAY dem Käufer eine Mail u. bat um Mitteilung dessen Tel.-Nr., um ihm die IBAN tel. mitteilen zu können. Alternativ teilte der Verkäufer dem Käufer auch seine (des Verkäufers) Tel--Nr. mit.
Frage:
Ist diese Verkaufsmethode des Verkäufers zulässig?
Du kannst ja versuchen, das Angebot bei eBay zu melden.
Es gibt tatsächlich Verkäufer, die eBay für so unsicher halten, daß sie weder
ihre Bankdaten bei eBay hinterlegen, noch über das eBay-Nachrichtensystem
verschicken wollen. Da kann man sich natürlich fragen, warum sie dann trotzdem
ihre Waren hier anbieten.
Als Kaufinteressent sollte man da vorsichtig sein.
Jeder muß selbst wissen, ob er sich auf solche Wünsche einlassen will.
Ich persönlich würde lieber die Finger davon lassen und woanders bieten.
Vor allem wenn schon vorher klar ist, wie der Verkäufer sich die Abwicklung
vorstellt. Besondere Vorsicht ist auch bei der Zahlungsmethode "Sonstige"
geboten. Läuft nämlich häufig aus dasselbe hinaus. Nur mit dem Unterschied,
daß man es erst hinter merkt.
Hallo,
das ist der größte Humbug den ich je gehört habe.
Welche Sicherheitsgründe will der VK vorweisen?
Ganz im Gegenteil....Unsicherheit für den der überweist.
Wie willst Du bei einem Problem nachweisen das Du auf das richtige Konto überwiesen hast.
Bei so einem gäbe es kein Geld von mir.
Ungewöhnlich, aber was spricht Deiner Meinung nach dagegen?
"sicherer" wirds dadurch für den Käufer nicht.
Eine DHL ID-Nr. bekommt der VK nur, wenn er den Versand bezahlt hat,
Bei Hermes bekommt er die ID-Nr. bevor er bezahlt hat.