04-02-2016 11:42 - bearbeitet 04-02-2016 13:20
Hallo,
ein Käufer meldet sich aufgrund mangelhafter Verpackung. Er habe selbst die OVP beim Aufschneiden des Pakets beschädigt und meint, dass die Verpackung mangelhaft ist, weil die Ware unten am Karton auf der Schnittkante stand und er mit dem Messer einen kleinen Schnitt in die OVP der Ware gemacht hat.
Angekommen ist alles perfekt, nur er selbst hat diese beschädigt. Nun möchte er 5€ "Schadensersatz" wegen unsachgemäßer Verpackung weil die OVP direkt unter der Schnittkante lag.
Da hat er kein Recht dran oder? Oder muss ich auf dem Paket darauf hinweisen, dass man nicht mit einen langen Messer in den Karton schneiden soll?
Grüße